Actualité

CONGES ANNUELS DE FIN D’ANNEE 05/12/09

Les fêtes de Noël approchent à grands pas. Engstler Profilbau & Co.KG et son équipe tenons à remercier tous nos clients pour leur collaboration. Nous vous souhaitons Plus ...


Nouvelle série de portes et fenêtres 04/11/09

La nouvelle série de fenêtres et portes EPS 700HW (fortement isolée), dérivée de la série EPS 700, répond aux nouvelles normes en matière d'isolation thermique, sécurité Plus ...


Nouveau site web en ligne 19/09/09

Notre site vous montre son nouveau visage. Découvrez les nombreuses nouveautés et les informations sur nos produits. Pour nos clients d'outre-mer, notre site est Plus ...


Engstler Profilbau GmbH & Co. KG

Hoher Staden 6
66839 Schmelz

Tél. +49 6887 9125-0
Fax+49 6887 9125-83
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Allgemeine Verkaufs - u. Lieferbedingungen der Engstler Profilbau GmbH & Co. KG Schmelz


§1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.


§2 Angebot – Angebotsunterlagen

(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
 

§3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“-, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Lagern und Versand geschehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Unsere Ansprüche auf Werklohn verjähren in 5 Jahren.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Weise am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei der Beauftragung von Nachträgen oder von Massenänderungen ist der Preis der Gesamtlieferung von den Parteien wegen der schwankenden Preise auf den Rohstoffmärkten neu zu verhandeln.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Lieferpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern, gegenüber einem Unternehmer 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nach-zuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt uns auch bei Folgeaufträgen oder Nachtragsaufträgen die Lieferung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Bundes- und Staatsabgaben, sowie etwaige Erhöhungen von Steuern, Eisenbahnfrachten, Zollgebühren und branchenübliche Industriezuschläge, wie beispielsweise Energiezuschläge, u.ä., gehen zu Lasten des Bestellers, wenn diese im Vertrag separat ausgewiesen sind. Dies gilt auch für deren rückwirkenden Eintritt. Bei Frankolieferungen sind Fracht- und Zollbeträge vom Besteller vorzulegen und werden am Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.
(5) Aufrechnungsrechte kann der Besteller nur geltend machen, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Unternehmern ist ein Zurückbehaltungsrecht darüberhinaus ausgeschlossen, als es den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt oder es sich um eine grobe Vertragsverletzung des Verwenders handelt.


§4 Lieferzeit und Haftung

(1) Lieferzeitangaben sind annähernd. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der geschuldeten Lieferung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(5) Kommt der Besteller unserer Aufforderung zur Leistung nach Eintritt des Annahmeverzugs oder der Erfüllung von Obliegenheiten nicht nach, so sind wir berechtigt für jeden weiteren Tag nach Zugang der Aufforderung eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Brutto Auftragwerts zu verlangen, jedoch insgesamt nicht mehr als 10 % des gesamten Bruttoauftragwerts.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.


§5 Gefahrenübergang

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung gegenüber Unternehmern „ab Werk“ vereinbart.
(2) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. Im übrigen erfolgt der Transport mangels besonderer Weisung nach bestem Ermessen für billigste Verfrachtung, i.d.R. auf offenem Wagen.


§ 6 Mängelgewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers als Unternehmer setzen im Falle von Kauf oder Werklieferung voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Falle von Werkleistungen leisten wir für Mängel der Leistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft verweigern, wir wegen unverhältnismäßiger Kosten die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder uns unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages(Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (§ 4 II ff) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nurgeringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Soweit wir die in einem Mangel liegende Pflichtwidrigkeit nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt berechtigt. Rechte des Auftraggebers, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Die kurze Verjährung gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zu vertretender Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


§8 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der gelieferten Sache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unbe­rührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
(6) Wird die gelieferte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 

§9  Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch die Vertragsparteien durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.